Ich bin Wahlärtzin für Allgemeinmedizin, dh Patienten bekommen für ihre Leistungen eine Honorarnote gestellt, die sie bezahlen müssen. Das Orginal der Honorarnote mit Zahlungsbestätigung kann dann bei der entsprechenden Sozialversicherungsanstalt eingereicht werden. Die Sozialversicherungsanstalt überweist dann einen Kostenersatz.
WICHTIGE INFORMATION für Patienten, die mich als Hausärztin gewählt haben:Da ich als Wahlärztin, wenn meine Ordination geschlossen ist, z.b. wegen Urlaub, Seminaren oder Krankheit (was leider auch bei mir vorkommt), keine ausgewiesene Vertretung habe, ist es notwenig, daß, wenn es sich um eine akute Erkrankung handelt und eine Krankenstandsbescheinigung nötig ist, der nächstgelegene Kassenvertragsarzt aufgesucht wird, denn der Krankenstand kann nur einen Tag rückdatiert werden.
Es besteht in Linz die Möglichkeit unter der Woche von 19:00 - 7:00 früh den Ärztenotdienst unter 141 anzufordern .
Am Wochenende ist es auch möglich, direkt in die Ordination in der Körnerstraße zu fahren.